SIEVERS DATEV Schnittstelle
Wichtige Vorabinformationen
Bitte beachten Sie VOR der Implementierung der Schnittstelle folgende Punkte:
- Wird in NAV/Business Central mit unrealisierter Mehrwertsteuer (DATEV: Istversteuerung) gebucht, so sind keine Bruttoexporte möglich - siehe Kapitel "Exportsonderfälle".
- Wenn Vorauszahlungen verwendet werden, muss die Einrichtung der Konten, Buchungsmatrix Einrichtung und MwSt.-Buchungsmatrix Einrichtung anhand des Kapitels "Bruttoexport von Vorauszahlungen mit unreal. MwSt." vorgenommen werden.
- Wenn Sie die Funktion "Journal stornieren" in der Übersicht "Fibujournale" nutzen, kann der Export nicht fehlerfrei erstellt werden. Das hat technische Gründe und kann leider auch nicht umgangen werden. Bitte benutzen Sie diese Funktion nicht, wenn Sie mit SIEVERS DATEV arbeiten möchten.
DATEV-Software und Importmöglichkeiten
Der Import von Daten des Rechnungswesens ist möglich mit den DATEV-Programmen (DATEVpro):
- Kanzlei-Rechnungswesen pro
- Rechnungswesen pro
- Rechnungswesen compact pro
Die PC-Lösungen der DATEV verfügen für den Datenimport über Schnittstellen im DATEV Format (DATEVpro) und ASCII Format. Die veralteten DVSW-Datenstrukturen (Postversanddaten) OBE (Ordnungsbegriffserweiterung) und KNE (Kontonummernerweiterung) werden ab Dynamics NAV 2013 nicht mehr verwendet. Die ehemals für kleinere Unternehmen von der DATEV vertriebene Software OPOS wurde durch "Rechnungswesen compact pro" ersetzt.
Dynamics NAV/Business Central verwendet das DATEV Format (.csv-Dateien) für DATEVpro-Anwendungen (nicht OPOS), deren Struktur von der DATEV eG normiert wurde, und das ohne Einrichtungs- und Konfigurationsbedarf in DATEV-PC-Anwendungen eingelesen werden kann.
Hinweis
Die Übertragung von Lohnstamm- und Lohnbewegungsdaten sowie Anlagenstamm- und Anlagenbewegungsdaten in die DATEV-Anwendungen werden aufgrund nicht vorhandener spezieller Schnittstellenstrukturen von dieser Schnittstelle nicht unterstützt.
Die Anwendungen der DATEV kennen eine Vielzahl vordefinierter Sachkontenrahmen (SKR). Die gebräuchlichsten sind der SKR 03 (Prozessgliederungsprinzip) und SKR 04 (Abschlussgliederungsprinzip). Der im Demomandanten CRONUS AG von Dynamics NAV/Business Central verwendete Kontenplan entspricht dem SKR 03.
Die Übermittlung der exportierten Daten
Für die Übertragung von Exportdaten aus Microsoft Dynamics NAV/Business Central an eine DATEV-Anwendung ist kein standardisierter Übertragungsweg vorgesehen. Die Übermittlung erfolgt in Absprache mit dem DATEV-Dienstleister und kann als Anhang in E-Mails, auf Datenträgern, über FTP-Zugang u.a. erfolgen. Der manuelle Einsatz von Verschlüsselungssoftware für die Austauschdaten ist möglich.
Besondere Konventionen der DATEV
Der von der DATEV eG zugelassene Zeichensatz und die Bildung der Belegnr. unterliegen für Schnittstellendaten besonderen Einschränkungen.
Für den Zeichensatz sind neben den Ziffern 0 bis 9, den Groß- und Kleinbuchstaben A bis Z, dem Leerzeichen und den deutschen Zusatzzeichen Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü, ß nur folgende Zeichen zulässig:
! " # $ % & ( ) * + , - . / : ; < = > ? @ € §
Tritt in den Daten eines Exports ein unzulässiges Zeichen auf, wird es von der Schnittstelle durch ein Leerzeichen ersetzt. Einige der im europäischen Sprachraum gebräuchlichen Zeichen mit Akzenten werden in ihre Entsprechungen im Bereich von A bis Z umgesetzt.
Für die Belegnr. (Rechnungsnummer) sind nur die Ziffern 0 bis 9, Groß- und Kleinbuchstaben von A bis Z und die Zeichen
$ % & * + - /
zulässig. Die Schnittstelle entfernt die unzulässigen Zeichen ersatzlos. Außerdem ist die maximale Länge der Belegnr. in der DATEV-Software auf 12 Zeichen begrenzt. Ist diese Anzahl in NAV/BC überschritten, übermittelt die Schnittstelle lediglich die ersten 12 von rechts gezählten Zeichen (nach Entfernung unzulässiger Zeichen). Das sollte bei der Einrichtung von Nummernserien für Belegnummern in Dynamics NAV/Business Central berücksichtigt werden.
Hinweis
Ab dem DATEV Pro Format 700 können in der DATEV-Software bis zu 36 Stellen verwendet werden. In NAV/BC können also die vollen standardmäßigen 20 Zeichen übergeben werden. Die Codes für Kostenstellen und Kostenträger sind in der DATEV-Software auf 8 Stellen begrenzt (alphanumerisch). Siehe hierzu auch das Feld "Position der DATEV Rechnungsnr." in der Import-Einrichtung.
Bitte beachten Sie, dass die Codes für Währungen und Länderkennzeichen de ISO-Codes entsprechen müssen. Ebenso ist die Normung der USt.-ID zu beachten (keine Leerzeichen).
Weiterhin ist zu beachten, dass Anführungszeichen in den Dateien als Trennzeichen verwendet werden. Diese dürfen deshalb nicht in Namen, Buchungsbeschreibungen o.ä. Feldern vorkommen und werden deshalb entfernt.